Rechtsberatung im Lebenszyklus der Immobilien

Bauherrenberatung beim Neubau von Großimmobilien mit anschließender Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen General- und Subunternehmer wegen Qualitätsmängeln. Verhandlung und Abschluss langfristiger Mietverträge, laufende Beratung im Facility Management sowie rechtliche Begleitung des Verkaufsprozesses der grundbesitzenden Gesellschaften an Bestandshalter großer Immobilienportfolios wie Lebensversicherer oder Investmentfonds.