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Dr. Philipp Herrmann
Dr. Philipp Herrmann wurde 1968 in Hamburg geboren. Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht.
Das erste Staatsexamen legte Dr. Philipp Herrmann 1994 nach seinem Studium an der Universität Hamburg ab und promovierte 2000 ebenfalls an der Uni Hamburg bei Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Koch zu einem europarechtlichen Thema mit Bezügen zum nationalen Umweltrecht. Sein wissenschaftliches Interesse verfolgt Dr. Philipp Herrmann als Co-Autor des von Herrn Prof. Dr. Koch herausgegebenen Handbuches “Umweltrecht” (Verlag Vahlen, 3. Auflage 2010) weiter.
Die anwaltlichen Tätigkeitsfelder von Dr. Philipp Herrmann liegen auf den Gebieten des Immobilienrechts und Steuerrechts. Seine Schwerpunkte sind die rechtliche Betreuung großer Projekte des Gewerbe- und Industrieanlagenbaus sowie die Betreuung von Immobilientransaktionen. Zum Immobilienrecht gehören die Prüfung und Verhandlungsführung bei Grundstückskaufverträgen, Mietverträgen und Bauverträgen ebenso wie Querschnittsmaterien wie etwa des grundstücksbezogenen Gesellschafts-, öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie des Steuerrechts. Dabei kann Dr. Philipp Herrmann u.a. aufgrund seiner steuerrechtlichen Fachkenntnisse übergreifend beraten.
Dr. Philipp Herrmann ist Mitglied des Fachausschusses für die Fachanwaltschaft Steuerrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Mitglied des Steuerberaterverbandes Hamburg. e.V.
Sprachen: Deutsch, Englisch.
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