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Steuerrecht

Die Gestaltung rechtlicher Strukturen und die Beratung in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen muss auch die steuerlichen Folgen im Blick behalten. Die Anwälte der Sozietät haben ergänzende steuerrechtliche Aus- und Fortbildungen absolviert und können bei komplexen Problemstellungen auf Rechtsanwalt Dr. Herrmann (Fachanwalt für Steuerrecht) sowie externen Sachverstand aus unserer ständigen Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zurückgreifen. Neben den Querbezügen des Steuerrechts insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht, des Rechts des Unternehmenskaufs, der Unternehmensrestrukturierung und –nachfolge bearbeiten wir steuerrechtliche Mandate in folgenden Verfahren:

  1. Finanzgerichtsprozesse und Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt
  2. Begleitung von Betriebsprüfungen
  3. Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
  4. Steuerberater- und Steuerberaterhaftungssachen

 

 

 

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