Immobilien und Bau

Auf uns können Sie bauen

Rechtsfragen um Immobilien und Bau sind so vielfältig wie die Nutzung und Verwendung von Grundstücken. Wir beraten bei Vermietungen, Planungen und Baumaßnahmen, verhandeln langfristige Mietverträge für Großimmobilien und begleiten komplexe Immobilientransaktionen. Unsere langjährige Erfah­rung bringen wir zum Vorteil von Bauherren, Bauunter­nehmen, Architekten oder Fachplanern in Gerichts­verfahren ein, etwa beim Streit über Baumängel im privaten Baurecht oder im Konflikt mit der staatlichen Bauaufsicht um das öffentliche Baurecht.

Unser Leistungsangebot

Prüfung und Gestaltung von Immobilien­kaufverträgen

Wir prüfen notarielle Kaufverträge von Grundstücken oder Wohn- und Teileigentumsrechten. Bei komplexen Transaktionen verhandeln wir für unsere Mandanten individuelle Lösungen und begleiten den Verkaufsprozess von Gesellschaften, die Immobilien in Bestand halten.

Vertretung in Bauprozessen

In Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmern wegen Störungen im Bauablauf (Verzögerungen, Baumängel und Änderungen der Ausführung) oder in der Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Zahlungsverzug, Zusatz- und Mehrvergütungsansprüche) vertreten wir unsere Mandanten in Bauprozessen oder Selbständigen Beweisverfahren. Gegenüber der Bauaufsicht und vor den Verwaltungsgerichten verhelfen wir Bauherren zum Baurecht im Streit um Baugenehmigungen oder Befreiungen und bei der Abwehr von Nachbaranfechtungen.

Vertragsmanagement bei Planungen und Baumaßnahmen

Immobilienprojekte und größere Bauvorhaben bergen Risiken, die ohne rechtliche Absicherung zu unkalkulierten Kosten oder sogar zum Fehlschlag führen können. Mit der rechtssicheren Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Beteiligten – Bauherren, Architekt, Fachplaner, Generalüber- oder -unternehmer, Baugewerk – sorgen wir für eine vollständige Beschreibung der Vertragspflichten und klaren Schnittstellen zwischen den Verantwortungsbereichen aller Beteiligten.

Vermietung und Verwaltung von Immobilien

Die Verhandlung und der Abschluss langfristiger Mietverträge als Grundlage von Investitionsentscheidungen von Vermieter und Mieter erfordert die genaue Kenntnis der Branche und der sich ständig detaillierenden Rechtsprechung. Kommt es im laufenden Mietverhältnis zum Streit, geht es im Kern häufig um die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters oder die Zahlungspflicht des Mieters und damit um den weiteren Bestand des Mietverhältnisses. Wir unterstützen Sie durch sorgfältige und verantwortliche Beratung und mit konsequenter Durchsetzung begründeter Ansprüche gegenüber dem Gegner und vor Gericht.

Krisenmanagement bei unplanmäßigem Steueranfall

Unerwünschte Steuerfolgen bei der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden Gesellschaft: Nach Aufteilung des Grundstücks in Wohn- und Teileigentum wurden den ausscheidenden Gesellschaftern Wohnungen zu Alleineigentum übertragen. Zunächst erfolglose Anfechtung der Grunderwerbsteuerbescheide des Finanzamtes wegen Versagung der Steuerbefreiung gemß § 7 Abs.2 GrEStG. Dann erfolgreicher Regress gegen Steuerberater der Gesellschaft, da bei planmäßiger Gestaltung der Anfall von Grunderwerbsteuer hätte vermieden werden können.

Rechtsberatung im Lebenszyklus der Immobilien

Bauherrenberatung beim Neubau von Großimmobilien mit anschließender Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen General- und Subunternehmer wegen Qualitätsmängeln. Verhandlung und Abschluss langfristiger Mietverträge, laufende Beratung im Facility Management sowie rechtliche Begleitung des Verkaufsprozesses der grundbesitzenden Gesellschaften an Bestandshalter großer Immobilienportfolios wie Lebensversicherer oder Investmentfonds.