Immobilien- und Baurecht

Unser Fundament: Profunde Rechtskenntnisse

Das Immobilien- und Baurecht ist eine Spezialmaterie, in der profunde Rechtskenntnisse der detaillierten Rechtsprechung und der Vertrags­praxis etwa auf dem Gebiet des Gewerbemietrechts, des Bauvertrags­rechts nach BGB und VOB/B, des Architekten­rechts nach HOAI, des Grundstücksrechts einschließlich Wohnungseigentums- und Erbbaurecht für eine erfolgreiche Rechsberatung ausschlaggebend sind. Zugleich ist das Immobilien- und Baurecht eine Querschnittsmaterie, in der öffentliches Bau- und Fachplanungs­recht, Immissionsschutz­recht, Maklerrecht, Nachbarrecht und auch das Steuerrecht (speziell Grunderwerbsteuer, Betriebsauf­spaltung und Transaktionen bei grundbesitzenden Gesellschaften) zu beachten sind. Wir beraten umfassend und gestalten Verträge für Eigentümer, Vermieter, Bauherren, Architekten und Planer wie für Käufer, Mieter, Bauunternehmer und Nachbarn.

Unser Leistungsangebot

Gestalten und Verhandeln von Immobilienverträgen
• Entwurf und Prüfung von Grundstückskaufverträgen (einschließlich Wohn- und Teileigentumsrechte sowie Erbbaurechte)
• Entwurf und Verhandlung von Gewerbemietverträgen (z.B. Büro-, Einzelhandels-Arztpraxis-, Gastronomie- und Spezialimmobilien) und Generalmietverträgen
• Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner-, Fachplaner- und Projektsteuerungsverträge
Projektbegleitung und rechtliches Qualitäts- und Forderungsmanagement
• Transaktionsbegleitung bei Kauf / Verkauf grundbesitzender Gesellschaften
• Rechtliche Vertretung von Bauherren und Bauunternehmen in zivilrechtlichen Klagverfahren und Selbständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln
• Durchsetzung von Werklohnforderungen von Bauunternehmen, Mietforderungen und Räumungsansprüchen von Vermietern
• Rechtsicherheit des Vertragswesens im Miet- und Baurecht (z.B. Nachträge wegen Änderungen des Bausolls, Vergütung nachträglicher und zusätzlicher Leistungen, Mieterwechsel, Mieterhöhungen, Verlängerung und Kündigung von Verträgen)
Öffentliches Baurecht, Städte- und Fachplanungsrecht
• Rechtliche Vertretung von Bauherren in (Gerichts-)Verfahren, die auf die Schaffung von Baurecht gerichtet sind (Baugenehmigungsverfahren einschließlich Befreiungen, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Abwehr von „Verhinderungsplanungen“)
• Prüfung und Verhandlung Städtebaulicher Verträge (vor allem Durchführungs- und Erschließungsverträge für Investoren im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht)
• Öffentliches Nachbarrecht (Anfechtung von Baugenehmigungen, Schutz vor Immissionen, Abstandsflächen, Baulasten)

Rechtsberatung im Lebenszyklus der Immobilien

Bauherrenberatung beim Neubau von Großimmobilien mit anschließender Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen General- und Subunternehmer wegen Qualitätsmängeln. Verhandlung und Abschluss langfristiger Mietverträge, laufende Beratung im Facility Management sowie rechtliche Begleitung des Verkaufsprozesses der grundbesitzenden Gesellschaften an Bestandshalter großer Immobilienportfolios wie Lebensversicherer oder Investmentfonds.