Steuerrecht

An den Schnittstellen des Steuerrechts

Wir helfen, wenn es um die Steuern bei Vermögensnachfolgen geht: Firmenübergaben, Generations­wechsel und vorweg­genommene Erbfolgen mit allen Schnittstellen zum Erb-/Gesellschaftsrecht. Wir strukturieren steuerrelevante Sachverhalte bei Umwand­lungs- und Einbringungs­vorgängen, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen oder Gesellschafts­beteiligungen. Wir streiten für Sie mit der Finanzver­waltung nach Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen oder in Haftungs­angelegenheiten und vertreten Sie vor den Finanz­gerichten und in Steuerstraf- und Bußgeldsachen.

Unser Leistungsangebot

Unternehmens- und Vermögensnachfolge
• Rechtsformwahl und Rechtsformänderung bei unternehmerischer Betätigung
• Generationswechsel im Unternehmen, Modelle zur Zurückhaltung von Vermögenswerten zugunsten der übergebenden Generation
• Nachfolgegestaltungen und Interimslösungen
• Gestaltungsmodelle der vorweggenommenen Erbfolge
Betriebsaufspaltung, -aufgabe und -veräußerung
• Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern in Berufsausübungsgemeinschaften
• Gesellschafterstreit und Abwicklung von Freiberuflerpraxen
• Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen
• Begründung und Beendigung von Betriebsaufspaltungen
Vertretung und Verteidigung in Konfliktsituationen mit der Finanzverwaltung
• Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt und Anfechtung von Steuerbescheiden vor den Finanzgerichten
• Verteidigung und tatsächliche Verständigung in Steuerstraf- und Steuerfolgeverfahren in Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsfällen
• Abwehr von Haftungsansprüchen des Finanzamtes wegen steuerlicher Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung
Steuerrecht in der Zivilrechtspraxis
• Steuerliche Optimierung von Vertragsgestaltungen
• Steuerklauseln bei Unternehmens- und Immobilientransaktionsverträgen
• Vertretung in Steuerberaterhaftungs- und Steuerberatungshonorarsachen

Krisenmanagement bei unplanmäßigem Steueranfall

Unerwünschte Steuerfolgen bei der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden Gesellschaft: Nach Aufteilung des Grundstücks in Wohn- und Teileigentum wurden den ausscheidenden Gesellschaftern Wohnungen zu Alleineigentum übertragen. Zunächst erfolglose Anfechtung der Grunderwerbsteuerbescheide des Finanzamtes wegen Versagung der Steuerbefreiung gemß § 7 Abs.2 GrEStG. Dann erfolgreicher Regress gegen Steuerberater der Gesellschaft, da bei planmäßiger Gestaltung der Anfall von Grunderwerbsteuer hätte vermieden werden können.