Steuerrecht
An den Schnittstellen des Steuerrechts
Wir helfen, wenn es um die Steuern bei Vermögensnachfolgen geht: Firmenübergaben, Generationswechsel und vorweggenommene Erbfolgen mit allen Schnittstellen zum Erb-/Gesellschaftsrecht. Wir strukturieren steuerrelevante Sachverhalte bei Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen. Wir streiten für Sie mit der Finanzverwaltung nach Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen oder in Haftungsangelegenheiten und vertreten Sie vor den Finanzgerichten und in Steuerstraf- und Bußgeldsachen.
Unser Leistungsangebot
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
• Rechtsformwahl und Rechtsformänderung bei unternehmerischer Betätigung
• Generationswechsel im Unternehmen, Modelle zur Zurückhaltung von Vermögenswerten zugunsten der übergebenden Generation
• Nachfolgegestaltungen und Interimslösungen
• Gestaltungsmodelle der vorweggenommenen Erbfolge
• Generationswechsel im Unternehmen, Modelle zur Zurückhaltung von Vermögenswerten zugunsten der übergebenden Generation
• Nachfolgegestaltungen und Interimslösungen
• Gestaltungsmodelle der vorweggenommenen Erbfolge
Betriebsaufspaltung, -aufgabe und -veräußerung
• Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern in Berufsausübungsgemeinschaften
• Gesellschafterstreit und Abwicklung von Freiberuflerpraxen
• Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen
• Begründung und Beendigung von Betriebsaufspaltungen
• Gesellschafterstreit und Abwicklung von Freiberuflerpraxen
• Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen
• Begründung und Beendigung von Betriebsaufspaltungen
Vertretung und Verteidigung in Konfliktsituationen mit der Finanzverwaltung
• Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt und Anfechtung von Steuerbescheiden vor den Finanzgerichten
• Verteidigung und tatsächliche Verständigung in Steuerstraf- und Steuerfolgeverfahren in Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsfällen
• Abwehr von Haftungsansprüchen des Finanzamtes wegen steuerlicher Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung
• Verteidigung und tatsächliche Verständigung in Steuerstraf- und Steuerfolgeverfahren in Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsfällen
• Abwehr von Haftungsansprüchen des Finanzamtes wegen steuerlicher Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung
Steuerrecht in der Zivilrechtspraxis
• Steuerliche Optimierung von Vertragsgestaltungen
• Steuerklauseln bei Unternehmens- und Immobilientransaktionsverträgen
• Vertretung in Steuerberaterhaftungs- und Steuerberatungshonorarsachen
• Steuerklauseln bei Unternehmens- und Immobilientransaktionsverträgen
• Vertretung in Steuerberaterhaftungs- und Steuerberatungshonorarsachen
Ihr Ansprechpartner
Dr. Philipp Herrmann
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: herrmann@heissner-struck.de