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Arbeitsrecht

Heissner & Struck berät und vertritt Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer und Betriebs- sowie Personalräte gerichtlich und außergerichtlich in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  1. Außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen u.a.
  2. beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
  3. Beratung und gerichtliche Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikten
  4. Teilnahme an außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren sowie Coaching von Mitarbeitern
  5. Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
  6. Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
  7. Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  8. Personalvertretungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  9. Tarifvertragsrecht

 

 

 

IhrE Ansprechpartner

Arbeitsrecht:

HEISSNER & STRUCK | Hudtwalcker Straße 11 | 22299 Hamburg | Tel (040) 413 05 38-0 | Fax (040) 480 23 32 | sprImpressum