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Arbeitsrecht
Heissner & Struck berät und vertritt Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer und Betriebs- sowie Personalräte gerichtlich und außergerichtlich in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen u.a.
- beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikten
- Teilnahme an außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren sowie Coaching von Mitarbeitern
- Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
- Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
- Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
- Personalvertretungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren)
- Tarifvertragsrecht
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Arbeitsrecht:
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