Handel und Vertrieb

Wir handeln mit Erfahrung

Branchenübergreifend beraten wir unsere Mandanten traditionell in allen handels- und vertriebs­rechtlichen Belangen. Von weltweit bekannten Unterhaltungselektronik-Unternehmen über Entwickler von Gebrauchs­gegenständen bis hin zur Lebensmittelindustrie: Sie alle sind auf einen rechtlich sicheren Waren­bezug und -vertrieb angewiesen, oft in grenzüber­schreitenden Verbin­dungen. Dabei sind regelmäßig auch transport­rechtliche Problem­stellungen zu lösen. Wir unter­stützen unsere Mandanten in allen Belangen und können auf den großen Erfahrungsschatz unserer spezialisierten Fachanwälte zurückgreifen.

Unser Leistungsangebot

Vertragsgestaltung
Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Vereinbarungen. Unser Leistungsspektrum deckt Bezugs- und Vertriebsverträge ebenso ab wie Handelsvertreterverträge, Kommissions-, Transport- oder Lagerverträge. Zudem erstellen wir für unsere Mandanten Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Beratung bei Eigenvertrieb
Liegt ein Sachverhalt an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht, können wir derlei über jeweils bestehende Fachanwaltsschaften schnell und sicher abgrenzen.
Onlinevertrieb
Wir prüfen Ihren Online-Vertrieb und sorgen dafür, dass Sie Wettbewerbern gegenüber keine Angriffsfläche für Abmahnungen bieten.
Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung gegenüber Dritten
Wir vertreten unsere Mandanten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir sind es gewohnt in Auslandssachverhalten zu beraten und international anwendbare Rechtsnormen – etwa das UN-Kaufrecht (CISG) – vor Gericht zu beurteilen. Wo rein ausländische Bezüge im Vordergrund stehen, können wir auf ein Netz ausländischer Kanzleien zurückgreifen, mit denen wir oft seit vielen Jahren zusammenarbeiten.

Rechtssichere Gestaltung neuer Vertriebsstrukturen

Betreuung eines Join Venture-Projekts zweier Handelskonkurrenten für den Vertrieb von Verbrauchsgütern. Zunächst Beratung bei der Gründung der Gesellschaft und dem Abschluss eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages. Parallel waren vertragliche Regelungen für den Vertrieb zu entwickeln, um sowohl die Interessen der neu gegründeten Gesellschaft als auch die Interessen der – teils konkurrierenden – Gesellschafter in Einklang zu bringen.