Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir wissen, wie Sie handeln müssen

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist Grundlage fast jeglichen unter­nehmeri­schen Handelns. Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften haben dabei um­fangreiche rechtliche Rahmenbedingun­gen in Bezug auf ihre eigene Organisation und ihr wirtschaft­liches Handeln gegen­über ihren Vertragspartnern zu beachten. Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäfts­führer sowie Gesellschafter umfassend in allen rechtlichen Angelegen­heiten. Ebenso unterstützen wir Unter­nehmen in Fragen des Handelsrechts. Dazu gehören Franchise- und Vertriebs­verträge ebenso wie die Überprü­fung und Erstellung von Allgemei­nen Geschäfts­bedingungen oder von Handelsver­treter­verträgen und die Bewältigung von Problem­stellun­gen im inter­nationalen Kaufrecht.

Unser Leistungsangebot

Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht
Wir beraten bei der Gründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte und entwerfen „maßgeschneiderte“ Verträge, die die individuellen Interessen der verschiedenen Gesellschafter berücksichtigen. Ebenso vertreten wir Sie in Gesellschafterstreitigkeiten. In enger Abstimmung mit unseren Mandanten bereiten wir Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor und gestalten mit ihnen Gesellschafterbeschlüsse. Ferner unterstützen wir Sie bei Umwandlungen und Umstrukturierungen. Die Schnittstellen zum Steuerrecht und zum Arbeitsrecht sind hier ein wichtiger Faktor, dem wir gegebenenfalls interdisziplinär durch Fachanwälte verschiedener Rechtsgebiete Rechnung tragen.
Unternehmensver­äußerungen und Nachfolge
Wir beraten und gestalten Firmenübergaben, Generationswechsel in mittelständischen Unternehmen und vorweggenommene Erbfolgen mit allen Schnittstellen zum Steuerrecht und Erbbrecht.
Vertragsgestaltung im Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst eine Vielzahl wichtiger Vertragsthemen. Neben der Gestaltung von Handelsverteterverträgen und Franchiseverträgen sind auch hier Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entwicklungs- und Vertriebsverträge von großer Bedeutung. Bei vielen Vertragsgestaltungen sind die Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten mit einzubeziehen. Beispielsweise können markenrechtliche Fragen, der Schutz von Know-how, aber auch arbeitsrechtliche Besonderheiten Bedeutung erlangen. Auch hier kooperieren unsere Fachanwälte gegebenenfalls interdisziplinär, um die maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Rechtssichere Gestaltung neuer Vertriebsstrukturen

Betreuung eines Join Venture-Projekts zweier Handelskonkurrenten für den Vertrieb von Verbrauchsgütern. Zunächst Beratung bei der Gründung der Gesellschaft und dem Abschluss eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages. Parallel waren vertragliche Regelungen für den Vertrieb zu entwickeln, um sowohl die Interessen der neu gegründeten Gesellschaft als auch die Interessen der – teils konkurrierenden – Gesellschafter in Einklang zu bringen.