Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir wissen, wie Sie handeln müssen
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist Grundlage fast jeglichen unternehmerischen Handelns. Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften haben dabei umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf ihre eigene Organisation und ihr wirtschaftliches Handeln gegenüber ihren Vertragspartnern zu beachten. Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer sowie Gesellschafter umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ebenso unterstützen wir Unternehmen in Fragen des Handelsrechts. Dazu gehören Franchise- und Vertriebsverträge ebenso wie die Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Handelsvertreterverträgen und die Bewältigung von Problemstellungen im internationalen Kaufrecht.
Unser Leistungsangebot
Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht
Wir beraten bei der Gründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte und entwerfen „maßgeschneiderte“ Verträge, die die individuellen Interessen der verschiedenen Gesellschafter berücksichtigen. Ebenso vertreten wir Sie in Gesellschafterstreitigkeiten. In enger Abstimmung mit unseren Mandanten bereiten wir Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor und gestalten mit ihnen Gesellschafterbeschlüsse. Ferner unterstützen wir Sie bei Umwandlungen und Umstrukturierungen. Die Schnittstellen zum Steuerrecht und zum Arbeitsrecht sind hier ein wichtiger Faktor, dem wir gegebenenfalls interdisziplinär durch Fachanwälte verschiedener Rechtsgebiete Rechnung tragen.
Unternehmensveräußerungen und Nachfolge
Wir beraten und gestalten Firmenübergaben, Generationswechsel in mittelständischen Unternehmen und vorweggenommene Erbfolgen mit allen Schnittstellen zum Steuerrecht und Erbbrecht.
Vertragsgestaltung im Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst eine Vielzahl wichtiger Vertragsthemen. Neben der Gestaltung von Handelsverteterverträgen und Franchiseverträgen sind auch hier Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entwicklungs- und Vertriebsverträge von großer Bedeutung. Bei vielen Vertragsgestaltungen sind die Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten mit einzubeziehen. Beispielsweise können markenrechtliche Fragen, der Schutz von Know-how, aber auch arbeitsrechtliche Besonderheiten Bedeutung erlangen. Auch hier kooperieren unsere Fachanwälte gegebenenfalls interdisziplinär, um die maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Fabian Ropohl
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: ropohl@heissner-struck.de
Dr. Philipp Herrmann
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: herrmann@heissner-struck.de
Dr. John-Robert Skrzepski
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-0
F: +49(40) 480 23 32
E: jrs@heissner-struck.de
Kristina Herbst
Handels- und Gesellschaftsrecht
Vertriebsrecht
Vertriebsrecht
Thomas Heissner
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-20
E: heissner@heissner-struck.de