Lebensmittel
Durchblick im Dickicht von Vorschriften
Hersteller und Händler der Lebensmittelbranche müssen eine stetig steigende Zahl deutscher und europäischer gesetzlicher Vorgaben für die Produktion und Lebensmittelsicherheit beachten. Dies stellt ebenso hohe praktische und rechtliche Anforderungen an die Unternehmen wie die hinreichende Kennzeichnung der Produkte zum Verkauf an den Endverbraucher. Oft beinhalten werbliche Aussagen auch gesundheitsbezogene Angaben. Das erfordert die Beachtung weiterer umfangreicher gesetzlicher Vorschriften bis hin zum Heilmittelwerberecht.
Unser Leistungsangebot
Lebensmittelproduktion
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften für die Herstellung von Lebensmitteln.
Kommt es zu Problemen mit der Lebensmittelüberwachung, verteidigen wir unsere Mandanten und deren verantwortlich handelnde Geschäftsführer sowie leitende Angestellte und verhandeln derlei Vorwürfe mit den zuständigen Behörden.
Kommt es zu Problemen mit der Lebensmittelüberwachung, verteidigen wir unsere Mandanten und deren verantwortlich handelnde Geschäftsführer sowie leitende Angestellte und verhandeln derlei Vorwürfe mit den zuständigen Behörden.
Lebensmittelkennzeichnung
Die Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten und die Einhaltung aller für deren Verkauf notwendigen Angaben ist online wie offline eine stetige Quelle rechtlicher Probleme.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, sich in dem Labyrinth der nationalen und europäischen Gesetze und Verordnungen zurecht zu finden und abmahnsicher ihre Produkte auf dem Markt anbieten zu können.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, sich in dem Labyrinth der nationalen und europäischen Gesetze und Verordnungen zurecht zu finden und abmahnsicher ihre Produkte auf dem Markt anbieten zu können.
Lebensmittelvertrieb
Unternehmen der Lebensmittelbranche sind im Regelfall in ein Vertriebsnetz eingebunden. Wir beraten unsere Mandanten bei der Ausgestaltung der Bezugs- und Lieferverträge sowie aller sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Vertriebspartnern, wie etwa Handelsvertretern oder Kommissionären. Die Beurteilung internationaler Sachbezüge und vertraglicher Vereinbarungen gehört dabei zu unserem Alltagsgeschäft.
Werbung und Wettbewerb
Stellen Sie fest, dass ein Wettbewerber unzulässig wirbt, oder werden Sie von Wettbewerbern wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen, so beraten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Zudem sichern wir Ihre Werbung gegen Angriffe Dritter ab.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christian Lemke
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-16
E: lemke@heissner-struck.de
Dr. Fabian Ropohl
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: ropohl@heissner-struck.de
Alexandra Heise
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-23
E: heise@heissner-struck.de