Design und Kommunikation

Schnelle und fundierte Beratung

Die Beratung von Unternehmen aus dem Design- und Kommunikations­bereich gehört zu unseren Kernkompetenzen. Mit mehreren Fachanwälten im Gewerblichen Rechtsschutz sind wir in der Lage, alle relevanten Fragen in diesem Bereich schnell und mit großer rechtlicher Erfahrung zu beant­worten. Eine effiziente, zuverlässige Bearbeitung auch extrem eiliger Fälle ist für uns ebenso selbst­verständlich wie die ausgeprägte Spezialisierung unserer Fachanwälte in den regelmäßig betroffenen Rechtsbereichen.

Unser Leistungsangebot

Schutz von Gestaltungs­leistungen
Wir beraten Sie bei der Absicherung und dem möglichem Schutz Ihrer Arbeitsergebnisse, wie z.B. Produktgestaltungen, Inhalte, Grafiken, Texte und sonstige Design- oder Textleistungen. Das umfasst die Dokumentation der Urheberschaft ebenso wie die Eintragung nationaler oder europäischer Schutzrechte und deren Erstreckung auf weitere außereuropäische Länder. Wir erarbeiten mit Ihnen Strategien zur Ausgestaltung notwendiger Schutzmaßnahmen und sichern Ihre Produkte in Hinblick auf bereits existierende Gestaltungen und Inhalte Ihrer Konkurenten ab.
Gestaltung von Verwertungsver­trägen und Eigenvertrieb
Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihrer Leistungsergebnisse. Die Ausgestaltung und das Verhandeln von Lizenzverträgen gehört ebenso zu unserem Alltagsgeschäft wie die Gestaltung der Verträge mit Ihren Vertriebspartnern und die Absicherung Ihrer eigenen Vertriebsmaßnahmen, sei es über eine eigenen Online-Plattform oder durch sonstige Aktivitäten.
Verteidigung von Schutzrechten und Leistungsergebnissen
Wir haben große Erfahrung in der Verteidigung Ihrer Leistungsergebnisse, seien sie über klassische Schutzrechte (Designs oder Marken), urheber- oder wettbewerbsrechtlich geschützt. Wir richten für Sie Maßnahmen der Grenzbeschlagnahme ein und verfolgen Konkurrenten, die nachgeahmte- oder Piraterieware anbieten. Konsequent unterbinden wir jeden Versuch, dass Dritte unberechtigt an Ihrem Erfolg teilhaben wollen.

Übernahme eines Designs für branchenfremde Produkte

Wir verteidigen fortlaufend Mandanten aus dem Produktdesignbereich gegen unrechtmäßige Nachahmungen, den Vertrieb von Piraterieware, die unrechtmäßige Verwendung von Werbemitteln, Produktbildern etc. So haben wir beispielsweise einen Lebensmittelhersteller gegen einen Bekleidungsfabrikanten vertreten, der das moderne und ansprechende Design der Verpackungen von Snacks unserer Mandantschaft für T-Shirts übernommen hat. Gestützt auf Designschutz konnte die Angelegenheit außergerichtlich im Sinne unserer Mandantschaft geklärt werden.