Immobilien und Bau
Auf uns können Sie bauen
Rechtsfragen um Immobilien und Bau sind so vielfältig wie die Nutzung und Verwendung von Grundstücken. Wir beraten bei Vermietungen, Planungen und Baumaßnahmen, verhandeln langfristige Mietverträge für Großimmobilien und begleiten komplexe Immobilientransaktionen. Unsere langjährige Erfahrung bringen wir zum Vorteil von Bauherren, Bauunternehmen, Architekten oder Fachplanern in Gerichtsverfahren ein, etwa beim Streit über Baumängel im privaten Baurecht oder im Konflikt mit der staatlichen Bauaufsicht um das öffentliche Baurecht.
Unser Leistungsangebot
Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen
Wir prüfen notarielle Kaufverträge von Grundstücken oder Wohn- und Teileigentumsrechten. Bei komplexen Transaktionen verhandeln wir für unsere Mandanten individuelle Lösungen und begleiten den Verkaufsprozess von Gesellschaften, die Immobilien in Bestand halten.
Vertretung in Bauprozessen
In Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmern wegen Störungen im Bauablauf (Verzögerungen, Baumängel und Änderungen der Ausführung) oder in der Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Zahlungsverzug, Zusatz- und Mehrvergütungsansprüche) vertreten wir unsere Mandanten in Bauprozessen oder Selbständigen Beweisverfahren. Gegenüber der Bauaufsicht und vor den Verwaltungsgerichten verhelfen wir Bauherren zum Baurecht im Streit um Baugenehmigungen oder Befreiungen und bei der Abwehr von Nachbaranfechtungen.
Vertragsmanagement bei Planungen und Baumaßnahmen
Immobilienprojekte und größere Bauvorhaben bergen Risiken, die ohne rechtliche Absicherung zu unkalkulierten Kosten oder sogar zum Fehlschlag führen können. Mit der rechtssicheren Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Beteiligten – Bauherren, Architekt, Fachplaner, Generalüber- oder -unternehmer, Baugewerk – sorgen wir für eine vollständige Beschreibung der Vertragspflichten und klaren Schnittstellen zwischen den Verantwortungsbereichen aller Beteiligten.
Vermietung und Verwaltung von Immobilien
Die Verhandlung und der Abschluss langfristiger Mietverträge als Grundlage von Investitionsentscheidungen von Vermieter und Mieter erfordert die genaue Kenntnis der Branche und der sich ständig detaillierenden Rechtsprechung. Kommt es im laufenden Mietverhältnis zum Streit, geht es im Kern häufig um die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters oder die Zahlungspflicht des Mieters und damit um den weiteren Bestand des Mietverhältnisses. Wir unterstützen Sie durch sorgfältige und verantwortliche Beratung und mit konsequenter Durchsetzung begründeter Ansprüche gegenüber dem Gegner und vor Gericht.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Philipp Herrmann
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: herrmann@heissner-struck.de