Immobilien- und Baurecht
Unser Fundament: Profunde Rechtskenntnisse
Das Immobilien- und Baurecht ist eine Spezialmaterie, in der profunde Rechtskenntnisse der detaillierten Rechtsprechung und der Vertragspraxis etwa auf dem Gebiet des Gewerbemietrechts, des Bauvertragsrechts nach BGB und VOB/B, des Architektenrechts nach HOAI, des Grundstücksrechts einschließlich Wohnungseigentums- und Erbbaurecht für eine erfolgreiche Rechsberatung ausschlaggebend sind. Zugleich ist das Immobilien- und Baurecht eine Querschnittsmaterie, in der öffentliches Bau- und Fachplanungsrecht, Immissionsschutzrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht und auch das Steuerrecht (speziell Grunderwerbsteuer, Betriebsaufspaltung und Transaktionen bei grundbesitzenden Gesellschaften) zu beachten sind. Wir beraten umfassend und gestalten Verträge für Eigentümer, Vermieter, Bauherren, Architekten und Planer wie für Käufer, Mieter, Bauunternehmer und Nachbarn.
Unser Leistungsangebot
Gestalten und Verhandeln von Immobilienverträgen
• Entwurf und Prüfung von Grundstückskaufverträgen (einschließlich Wohn- und Teileigentumsrechte sowie Erbbaurechte)
• Entwurf und Verhandlung von Gewerbemietverträgen (z.B. Büro-, Einzelhandels-Arztpraxis-, Gastronomie- und Spezialimmobilien) und Generalmietverträgen
• Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner-, Fachplaner- und Projektsteuerungsverträge
• Entwurf und Verhandlung von Gewerbemietverträgen (z.B. Büro-, Einzelhandels-Arztpraxis-, Gastronomie- und Spezialimmobilien) und Generalmietverträgen
• Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner-, Fachplaner- und Projektsteuerungsverträge
Projektbegleitung und rechtliches Qualitäts- und Forderungsmanagement
• Transaktionsbegleitung bei Kauf / Verkauf grundbesitzender Gesellschaften
• Rechtliche Vertretung von Bauherren und Bauunternehmen in zivilrechtlichen Klagverfahren und Selbständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln
• Durchsetzung von Werklohnforderungen von Bauunternehmen, Mietforderungen und Räumungsansprüchen von Vermietern
• Rechtsicherheit des Vertragswesens im Miet- und Baurecht (z.B. Nachträge wegen Änderungen des Bausolls, Vergütung nachträglicher und zusätzlicher Leistungen, Mieterwechsel, Mieterhöhungen, Verlängerung und Kündigung von Verträgen)
• Rechtliche Vertretung von Bauherren und Bauunternehmen in zivilrechtlichen Klagverfahren und Selbständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln
• Durchsetzung von Werklohnforderungen von Bauunternehmen, Mietforderungen und Räumungsansprüchen von Vermietern
• Rechtsicherheit des Vertragswesens im Miet- und Baurecht (z.B. Nachträge wegen Änderungen des Bausolls, Vergütung nachträglicher und zusätzlicher Leistungen, Mieterwechsel, Mieterhöhungen, Verlängerung und Kündigung von Verträgen)
Öffentliches Baurecht, Städte- und Fachplanungsrecht
• Rechtliche Vertretung von Bauherren in (Gerichts-)Verfahren, die auf die Schaffung von Baurecht gerichtet sind (Baugenehmigungsverfahren einschließlich Befreiungen, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Abwehr von „Verhinderungsplanungen“)
• Prüfung und Verhandlung Städtebaulicher Verträge (vor allem Durchführungs- und Erschließungsverträge für Investoren im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht)
• Öffentliches Nachbarrecht (Anfechtung von Baugenehmigungen, Schutz vor Immissionen, Abstandsflächen, Baulasten)
• Prüfung und Verhandlung Städtebaulicher Verträge (vor allem Durchführungs- und Erschließungsverträge für Investoren im Zusammenhang mit der Schaffung von Baurecht)
• Öffentliches Nachbarrecht (Anfechtung von Baugenehmigungen, Schutz vor Immissionen, Abstandsflächen, Baulasten)
Ihr Ansprechpartner
Dr. Philipp Herrmann
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: herrmann@heissner-struck.de