Medien und Unterhaltung

Kreative Ideen schützen

In der Medien- und Unterhaltungsbranche überschneiden sich regelmäßig verschiedenste juristische Fachgebiete. Wir vertreten Verwerter und Kreative, wie beispielsweise Fotografen, Autoren, Designer und Musiker sowie Agenturen. Der Fokus liegt hier auf dem Urheber- und Markenrecht sowie den direkt angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem allgemeine Vertragsrecht und dem IT-Recht mit Fragestellungen zur Gestaltung von Online-Angeboten, Internet-Plattformen und sonstigen Auftritten im Netz.

Unser Leistungsangebot

Vertragsgestaltung
Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen, z.B. zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Schutzbegründung und Verteidigung
Wir helfen Ihnen, Schutz etwa durch Markenanmeldungen zu begründen. Zudem verteidigen wir Ihre Schutzrechte gegenüber Dritten in Widerspruchsverfahren vor den Ämtern oder Ihre Urheberrechte, Marken und weitere Rechte vor den Zivilgerichten.
Internetauftritt
Wir prüfen Ihren Online-Auftritt und sorgen dafür, dass Sie Wettbewerbern gegenüber keine Angriffsfläche für Abmahnungen bieten.

Konfliktfeld digitale Medien und Werbung

Wir verteidigen fortlaufend und teils langjährig Mandanten gegen die Übernahme ihrer geschützten Leistungen in allen Medien. So z.B. einen Fotografen gegen die Übernahme seiner Fotos in Buchvorschauen im Internet. Dies wirft vielfältige urheberrechtliche Fragen auf, insbesondere, wie alte Verträge auszulegen sind und die Verwendung in seinerzeit unbekannten Werbemedien rechtlich einzuordnen ist.