Urheberrecht

Einsatz für Agenturen und Urheber

Im Urheberrecht vertreten wir sowohl die Hersteller von Design­produkten wie auch Fotografen und Künstler. Außer­gerichtlich beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, z.B. Lizenz­­verträgen, Produzenten­ver­trägen oder Vertriebsverträgen. Bei der Verfolgung unberechtigter Nutzungen der urheberrechtlich geschützten Werke durch Dritte vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht.

Unser Leistungsangebot

Urhebervertragsrecht
Wir gestalten Lizenzverträge und sonstige Verträge über die Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke. Dies können im Bereich Musik z.B. Künstlerlizenzverträge, Bandübernahmeverträge, Managementverträge, Produzentenverträge und Vertriebsverträge sein.
Urheberrechts­verletzungen
Für unsere Mandanten verfolgen wir den Vertrieb unberechtigter Nachahmungen urheberrechtlich geschützter Werke – z.B. von Designobjekten – außergerichtlich und gerichtlich. Auch bei Außeinandersetzungen über den Umfang der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks – z.B. bei der Verwendung von Fotos – vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht.

Konfliktfeld digitale Medien und Werbung

Wir verteidigen fortlaufend und teils langjährig Mandanten gegen die Übernahme ihrer geschützten Leistungen in allen Medien. So z.B. einen Fotografen gegen die Übernahme seiner Fotos in Buchvorschauen im Internet. Dies wirft vielfältige urheberrechtliche Fragen auf, insbesondere, wie alte Verträge auszulegen sind und die Verwendung in seinerzeit unbekannten Werbemedien rechtlich einzuordnen ist.