Urheberrecht
Einsatz für Agenturen und Urheber
Im Urheberrecht vertreten wir sowohl die Hersteller von Designprodukten wie auch Fotografen und Künstler. Außergerichtlich beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, z.B. Lizenzverträgen, Produzentenverträgen oder Vertriebsverträgen. Bei der Verfolgung unberechtigter Nutzungen der urheberrechtlich geschützten Werke durch Dritte vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht.
Unser Leistungsangebot
Urhebervertragsrecht
Wir gestalten Lizenzverträge und sonstige Verträge über die Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke. Dies können im Bereich Musik z.B. Künstlerlizenzverträge, Bandübernahmeverträge, Managementverträge, Produzentenverträge und Vertriebsverträge sein.
Urheberrechtsverletzungen
Für unsere Mandanten verfolgen wir den Vertrieb unberechtigter Nachahmungen urheberrechtlich geschützter Werke – z.B. von Designobjekten – außergerichtlich und gerichtlich. Auch bei Außeinandersetzungen über den Umfang der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks – z.B. bei der Verwendung von Fotos – vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christian Lemke
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-16
E: lemke@heissner-struck.de
Dr. Fabian Ropohl
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-21
E: ropohl@heissner-struck.de
Alexandra Heise
T: (Sekretariat) +49(40) 413 05 38-23
E: heise@heissner-struck.de