Dr. Philipp Herrmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Philipp Herrmann ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1999 Partner der Sozietät Heissner & Struck. Er ist Fach­anwalt für Steuerrecht. Die anwaltlichen Tätig­keitsfelder von Philipp Herrmann liegen auf den Gebieten des Immobilienrechts und Steuer­rechts. Schwerpunkte sind dabei die rechtliche Betreuung großer Projekte des Gewerbe- und Industrie­anlagen­­baus sowie die Betreuung von Immobilientrans­aktionen. Aufgrund seiner besonderen steuerrechtlichen Kenntnisse kann Philipp Herrmann fachübergreifend beraten.

Ausbildung

Studium an der Universität Hamburg. Philipp Herrmann promovierte 2000 an der Universität Hamburg bei Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Koch zu einem europa­rechtlichen Thema mit Bezügen zum nationalen Umweltrecht.

Sprachen

Deutsch, Englisch

Mitgliedschaften

Philipp Herrmann ist Mitglied des Fach­ausschusses für die Fach­anwalt­schaft Steuerrecht der Hanseatischen Rechts­anwalts­kam­mer und Mitglied des Steuer­beraterverbandes Hamburg. e.V.

Publikationen

Co-Autor des von Herrn Prof. Dr. Koch herausgegebenen Hand­buches „Umwelt­­recht“ (Verlag Vahlen, 3. Auflage 2010)

Kontakt

T (Sekretariat Frau Steiner):
+49(40) 413 05 38-21
F: +49(40) 480 23 32

E: herrmann@heissner-struck.de

vCard: Download

 

Rechtsgebiete

 

Branchen

Weitere Anwälte