Dr. Dieter Struck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dieter Struck ist seit 1982 als Rechts­anwalt zugelassen. Nach langjähriger gemein­samer Tätigkeit in einer Hamburger Anwaltssozietät gründete er Anfang 1991 mit Thomas Heissner die Sozietät Heissner & Struck. Die Tätig­keits­felder von Dieter Struck liegen im Arbeitsrecht sowie im Wirt­schafts- und Steuerstrafrecht. Er ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit Anfang 2023 ist Dieter Struck als Of Counsel für die Sozietät tätig.

Ausbildung

Studium an der Universität Hamburg. Von 1979 bis 1980 war er wissen­schaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels- und Gesellschafts­recht der Universität Hamburg (Lehrstuhl Prof. Dr. Karsten Schmidt).

Sprachen

Deutsch, Englisch

Mitgliedschaften

Von Juni 1983 bis Dezember 2022 war Dieter Struck Vor­sitzender der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Ver­gleichs­stelle Hamburg mit den Schwer­punkten Arbeits­recht, allge­mei­nes Zivil­recht und Strafrecht. Er ist zudem Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins und des Deutschen Arbeits­gerichts­verbands e.V.

Publikationen

Promotion zur rechtlichen Zulässigkeit von Tarifver­trägen zugunsten gewerk­schaft­licher Vertrauensleute, erschienen 1981 im Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main/­Bern. Dieter Struck veröffentlichte darüber hinaus rechtliche Beiträge für Arbeitgeber und Arbeit­nehmer zu Konflikt­lösungen am Arbeitsplatz.

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