Dr. Philipp Herrmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Philipp Herrmann ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1999 Partner der Sozietät Heissner & Struck. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht. Die anwaltlichen Tätigkeitsfelder von Philipp Herrmann liegen auf den Gebieten des Immobilienrechts und Steuerrechts. Schwerpunkte sind dabei die rechtliche Betreuung großer Projekte des Gewerbe- und Industrieanlagenbaus sowie die Betreuung von Immobilientransaktionen. Aufgrund seiner besonderen steuerrechtlichen Kenntnisse kann Philipp Herrmann fachübergreifend beraten.
Ausbildung
Studium an der Universität Hamburg. Philipp Herrmann promovierte 2000 an der Universität Hamburg bei Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Koch zu einem europarechtlichen Thema mit Bezügen zum nationalen Umweltrecht.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften
Philipp Herrmann ist Mitglied des Fachausschusses für die Fachanwaltschaft Steuerrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Mitglied des Steuerberaterverbandes Hamburg. e.V.
Publikationen
Co-Autor des von Herrn Prof. Dr. Koch herausgegebenen Handbuches „Umweltrecht“ (Verlag Vahlen, 3. Auflage 2010)
Kontakt
T (Sekretariat Frau Steiner):
+49(40) 413 05 38-21
F: +49(40) 480 23 32
+49(40) 413 05 38-21
F: +49(40) 480 23 32
E: herrmann@heissner-struck.de
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