Krisenmanagement bei unplanmäßigem Steueranfall
Unerwünschte Steuerfolgen bei der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden Gesellschaft: Nach Aufteilung des Grundstücks in Wohn- und Teileigentum wurden den ausscheidenden Gesellschaftern Wohnungen zu Alleineigentum übertragen. Zunächst erfolglose Anfechtung der Grunderwerbsteuerbescheide des Finanzamtes wegen Versagung der Steuerbefreiung gemß § 7 Abs.2 GrEStG. Dann erfolgreicher Regress gegen Steuerberater der Gesellschaft, da bei planmäßiger Gestaltung der Anfall von Grunderwerbsteuer hätte vermieden werden können.